Umwelt- & Landschaftsplanung

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Bei Eingriffen in die Landschaft sind umfangreiche naturschutzrechtliche Regelungen und Auflagen zu beachten. Unsere Biologen, Geographen und Umweltingenieure erarbeiten in engem Kontakt zum Auftraggeber und den Genehmigungsbehörden individuelle und wirtschaftliche Lösungen.

Für Leitungsbauprojekte im In- und Ausland entwickeln wir naturschutzfachliche Gesamtkonzepte von der Umweltverträglichkeitsstudie, der Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitpläne über die ökologische Baubegleitung bis hin zur Realisierung der Ersatzmaßnahmen. Dabei sind nicht selten besondere rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Als Beispiel hat die EU-Gesetzgebung in den vergangenen Jahren zur Ausweisung so genannter Fauna-Flora-Habitat-Gebiete geführt. Ihre Querung kann im Rahmen von Leitungsbauvorhaben oft nicht vermieden werden. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist Genehmigungsvoraussetzung für Maßnahmen in FFH-Gebieten. Sie stellt sicher, dass die Erhaltungsziele des europäischen Naturschutzes in diesen wertvollen Lebensräumen durch das Vorhaben nicht gefährdet werden.

Bei Bedarf kann zum Abschluss der Baumaßnahme ein Monitoring der Erfolgskontrolle von Rekultivierungs- und Ausgleichsmaßnahmen dienen. Es dokumentiert die Entwicklung der Flächen gegenüber den Genehmigungsbehörden und stellt sicher, dass die angestrebten Entwicklungsziele erreicht werden.

Unsere Leistungen umfassen u.a.:

  • Machbarkeitsstudie
  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Landschaftsplan
  • Ausführungsreife Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Ökologische Baubegleitung
  • Monitoring
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie